Bücher von Stefan Alf
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Stefan Alf ist Experte für Hunde mit extremer und ausgeprägter Verhaltensauffälligkeit.
Seit mehr als 3 Jahrzehnten ist er Hunde-Trainer in allen Sparten der Hundeausbildung tätig und hat in dieser Zeit unzählige Hunde mit schweren und ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten trainiert und resozialisiert.
Wie kein anderer steht er für eine Ausbildungsmethode, die sich auf die Halter konzentriert und die heute als Halterschule bekannt ist. Stefan Alf hat erkannt, dass wenn es um die Führung eines Mensch-Hunde-Teams geht, muss die Priorität auf der Schulung desjenigen liegen, der das Team lenken und leiten soll:
Nämlich auf dem Halter.
Nur wenn der Halter wirklich die Führungsposition einnimmt, kann der Hund ihm anerkennend, freiwillig und bedingungslos folgen. Kein Hund kann sich verändern, wenn der Halter sich nicht verändert.
Für Stefan Alf ist es existenziell wichtig, dem Hund natürlich gegenüberzutreten, ohne die Stimme zu verstellen, den Körper zu verrenken oder zum lebenden Futterautomaten zu werden.
Ein souveränes und authentisches Auftreten bringt die nachhaltigsten Erfolge. Führung beginnt immer beim Halter, denn die Glaubwürdigkeit des Leaders Mensch gegenüber seinem Kooperationspartner Hund ist von entscheidender Wichtigkeit.
Kein Trainer der Welt kann Haltern helfen, wenn diese nicht dazu bereit sind, sich zu verändern.
„Unsere Hunde verdienen bessere Führung!” - Stefan Alf
VDH-geprüfter Ausbilder mit Schwerpunkt VPG (Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde) und geprüfter Schutzdienstausbilder.
Gewerbsmäßige Schutzdienstausbildung (VPG, Vollanzug, Zivil, Maulkorbarbeit).Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken Dritter. Schriftlich, mündlich und praktisch geprüft vom Veterinäramt Weilheim und der Universität München.
IHK-zertifizierter Ausbildungsbetrieb zum TierpflegerFachrichtung Tierheim & Tierpension/ Ausbildereignungsprüfung.
Unterweisung und Prüfung nach § 34a Bewachungsaufgaben im befriedeten Besitztum.
Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach §34a Bewachungsaufgaben im öffentlichen Raum.
Sachverständiger nach §2 Abs.2 Satz 2 DVO LHundG des Landes NRW im Hundewesen.
Anerkennung zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen nach § 2 Abs.1 und Abs. 2 der DVO LHundG NRW.
Anerkennung zur Durchführung von Verhaltensprüfungen nach § 4 Abs.1 der ordnungsbehördlichenVerordnung zur Durchführung des Landehundegesetzes NRW (DVO LHundG NRW).
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